- Bauabzugsteuer (BASt)
- 1. Begriff: Eine Quellensteuer (⇡ Abzugssteuer) zur Sicherung des Steueraufkommens im Bereich der Bauwirtschaft.- 2. Rechtsgrundlage: §§ 48 ff. EStG.- 3. Gegenstand und Höhe der Steuer: Die B. wird auf alle Gegenleistungen für Bauleistungen erhoben. Als Bauleistungen werden alle Leistungen angesehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Die B. beläuft sich auf 15 Prozent des Bruttoentgelts (inkl. Umsatzsteuer).- 4. Erhebung der B.: Die B. wird vom leistenden Unternehmer geschuldet. Sie ist aber vom Leistungsempfänger für dessen Rechnung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Lexikon der Economics. 2013.